Beiträge/Gebühren | Jährlich | |
Erwachsener Vollzahler | 95,00 € | zzgl. Pachtumlage von 39,00€ pro Jahr |
Rentner | 70,00 € | zzgl. Pachtumlage von 39,00€ pro Jahr |
Jugendliche bis 18 Jahre / Auszubildende | 50,00 € | zzgl. Pachtumlage von 0,00 € |
Azubi/Student | 70,00 € | zzgl. Pachtumlage von 39,00€ pro Jahr |
Bei Vereinsbeitritt/Wechsel (außer Jugend) | zzgl. einmalige Aufnahmegebühr von z.Zt. 100€ + 15€ Schlüsselpfand | |
Passive Mitgliedschaft | 50,00€ / 20,00 € | siehe Begriffserläuterungen unten |
Arbeitsdienstpflicht 10 Std./Jahr | 150 € |
bei Nichtleistung der Arbeitsdienststunden, ausgenommen Jugendliche, Passive, Rentner und bei SB-Schein >50% |
Tagesscheine |
12 Std. 10,00 €
24 Std. 20,00 € |
Ausgabestellen findet ihr unter dem Reiter Gastangeln |
Jahresschein |
200 € |
Unsere Mitgliedsbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:
Der Mitgliedsbeitrag : wird von jedem Mitglied jährlich in der oben genannten Höhe erhoben und per SEPA- Lastschrift eingezogen.
Die Pachtumlage: Die jährliche Pachtsumme wird auf alle aktiven Mitglieder, ausgenommen Jugendliche und Passivmitglieder umgelegt.
Ab 2023 - bis 2026 steigt die Pachtumlage pro Mitglied um 2€/Jahr. 2024 beträgt sie pro Mitglied 39€/Jahr
Die Aufnahmegebühr: wird einmalig bei Vereinsbeitritt erhoben. Sie wird vollumfänglich in Besatzmaßnahmen investiert.
Der Passivbeitrag: Unterteilt sich in Passivmitgliedschaft von altersbedingt nicht mehr angelnden längjährigen Mitgliedern (20€/ Jahr) und aus privaten Gründen passiv gestellten Mitgliedern (50€/Jahr). Beide haben kein aktives Angelrecht an den Vereinsgewässern.
Der Jugendbeitrag:
Jugendliche bis Alter 18 Jahre/ Auszubildende: zahlen pauschal 50€/Jahr und keine Pachtumlage.
Bei Neuaufnahmen: bis zur Jahreshauptversammlung zahlen vollen Jahresbeitrag + volle Pachtumlage+ Aufnahmegebühr+ Schlüsselpfand.
bei unterjähriger Aufnahme bleiben Aufnahmebeitrag und Schlüsselpfand fix, die Mitgliedsbeiträge und Pachtumlage berechnen sich aus der Anzahl der Monate bis zum Jahresende des Eintrittsjahres.
Beispiel: Ein Erwachsener bittet Anfang Juni um Aufnahme in den Verein. Seine Beitragsrechnung würde nach heute gültigen Beitragssätzen so aussehen:
Beispiel Rechnung
Erwachsener Vollzahler
100,00 € Aufnahmegebühr
15,00 € Schlüsselpfand
78,15 € Mitgliedsbeitrag inkl. Pachtumlage ( 7 von 12Monate angeln).
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193,15 € Gesamtsumme
Eine Besonderheit gilt seit Oktober 2020 für Neuaufnahmen, die bereits früher im SFV Kaarst e.V. als Mitglied waren.
Für sie ist die unterjährige Aufnahme in den Verein ausgeschlossen.
Die Rückkehr in den Verein wird hier durch die Mitgliederjahreshauptversammlung vorgenommen, die jährlich im ersten Quartal stattfindet.
Das erste Jahr der Mitgliedschaft ist Probejahr.
Die endgültige Entscheidung, ob ein Probemitglied in den Verein aufgenommen wird, obliegt der Mitgliederjahreshauptversammlung im der Aufnahme folgenden Jahr.
Jedes erwachsene Vereinsmitglied (18-65 Jahre) ist verpflichtet, mindestens 10 Arbeitsstunden im Jahr zu leisten. Kommt das Mitglied den Verpflichtungen zum Arbeitsdienst nicht nach, wird mit der nächsten Erhebung des Mitgliedbeitrages im Folgejahr ein Ausfallgeld in Höhe von zur Zeit 15 € je nicht geleisteter Arbeitsstunde fällig.
Mitglieder die sich in Rente (Alter 65+) befinden und körperlich eingeschränkte Sportfreunde mit min. 50% oder mehr Behinderungsgrad, sind von der Arbeitsdienstpflicht befreit, jedoch auf freiwilliger Basis willkommen.
Unsere Arbeitsdienste gliedern sich in drei Bereiche:
1. Aufräumdienste
Der große Kaarster See ist eine öffentliche Naherholungsanlage, die neben den vier ansässigen Vereinen von unzähligen "Naherholungssuchenden" genutzt wird. Nicht alle dieser Nutzer haben unser Umweltverständnis, daher lassen viele Menschen ihren Müll einfach liegen. Wer räumt es weg?
Die Mitarbeiter der Kreiswerke und wir Angler unterstützt von Tauchern des TSC Kaarst.
2. Uferpflegeschnitte
In der Zeit zwischen dem 01.10 und dem 28.02. schneiden wir jährlich die Angelstellen bei, um unserem Hobby nachgehen zu können.
Auch Uferschnitte gehören zu den Arbeitsdiensten, um Flächen für Flachwasser- und Ufersaumbepflanzungen zu schaffen.
Hierzu ist viel Manpower erforderlich.
3. Arbeitsdienste im Rahmen des Schonhabitateprojektes
2014 wurde das Projekt Schonhabitate bepflanzte Schwimminseln ins Leben gerufen.
Neben 250 m² bepflanzten Schwimminseln in beiden Seen beinhaltet es die Bepflanzung von Flachwasserbereichen mit einheimischen Sumpf- und Feuchtwiesenpflanzen.
Seit 2014 wurden ca. 4500 Arbeitsdienststunden in diese Projekte gesteckt und viele werden noch folgen.
4. Ab 2021 werden wir außerhalb der festgeschriebenen Arbeitsdiensttermine kürzerfristig organisierte Arbeitsdienste zur Projektvorbereitung initiieren.
Wir möchten hiermit auch dem Umstand Rechnung tragen, dass Schichtarbeitende mehr Möglichkeiten zur Arbeitsdienstleistung erhalten.